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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma

OF Operative Fähigkeiten GmbH

 

  1. Geltungsbereich, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma OF Operative Fähigkeiten GmbH (im folgenden „OF“) und dem Kunden (im folgenden „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, OF stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Vertragsschluss nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Kunde ist Unternehmer, wenn er bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Auf Verträge zwischen OF und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Etwaige gesetzliche Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendung zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

(3) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, gilt als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen OF und dem Kunden Heidelberg.

 

  1. Buchung und Vertragsschluss

(1) Angaben zu Lehrgängen auf unserer Website sind freibleibend und unverbindlich. Die Präsentation eines Lehrgangs auf unserer Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar. Durch die Anmeldung des Kunden zu einem Lehrgang unterbreitet der Kunde OF ein verbindliches Vertragsangebot. Hierzu wählt der Kunde einen Lehrgang aus und meldet sich durch erstmalige Registrierung oder Eingabe seiner Anmeldedaten (E-Mail-Adresse, Passwort) an. Vor dem Absenden der Anmeldung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Kunde kann die Anmeldung nur absenden, wenn er durch Klicken der Check-Boxen „Ich habe die Vertragsurkunde gelesen und akzeptiere sie“ und „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie“ sowie „Ich habe die Bestimmungen zum Datenschutz gelesen und akzeptiere sie“ und „Ich habe die Informationen zum Widerrufsrecht gelesen und akzeptiere sie“ diese Bedingungen und Bestimmungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag mit aufgenommen hat. Durch das Klicken des Buttons „Anmeldung absenden“ erhält OF ein verbindliches Vertragsangebot des Kunden.

(2) Alle Preise, die auf der Website von OF für den jeweiligen Lehrgang angegeben sind, beinhalten Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

(3) OF bestätigt den Eingang der Anmeldung des Kunden unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail auf die durch den Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse. Die Bestätigung des Eingangs der Anmeldung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Anmeldung bei OF eingegangen ist.

(4) Der Vertragsschluss kommt durch die Annahme des Vertragsangebots des Kunden durch eine Buchungsbestätigung von OF per E-Mail sowie durch die Übersendung der auf den Kunden ausgestellten Vertragsurkunde zustande. Es wird darauf hingewiesen, dass OF nicht zur Annahme des Vertragsangebots des Kunden verpflichtet ist. Nimmt OF das Angebot zum Abschluss eines Vertrages nicht an, kommt kein Vertrag zwischen OF und dem Kunden zustande. Dies teilt OF dem Kunden unverzüglich per Mail mit.

 

III. Zahlung, Verzug

(1) OF übersendet mit der Buchungsbestätigung die Rechnung, die innerhalb von vierzehn 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen ist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum der Wertstellung auf dem Konto von OF. Ist stattdessen die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits mit der Versäumung des Termins in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ist der Kunde Verbraucher, hat er an OF Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz zu zahlen. Sollte der Kunde Unternehmer sein, hat er in diesem Fall Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(2) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch OF nicht aus.

 

  1. Teilnahmevoraussetzungen

(1) Der Kunde erklärt mit seiner Anmeldung zum Lehrgang verbindlich, dass er die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen für den Lehrgang erfüllt. Die Teilnahmevoraussetzungen sind in der Beschreibung des jeweiligen Lehrgangs angegeben. Sollte für die Teilnahme an einem Lehrgang ein Mindestalter erforderlich sein, so ist dieses Mindestalter spätestens zu Lehrgangsbeginn durch Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments nachzuweisen. Erfolgt kein Altersnachweis, ist OF berechtigt, den Kunden vom Lehrgang auszuschließen. Für die Teilnahme an bestimmten Lehrgängen, ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich. Dies ist ggf. in der Lehrgangsbeschreibung genannt. Sollte das polizeiliche Führungszeugnis nicht spätestens zu Lehrgangsbeginn vorgelegt werden, ist OF berechtigt, den Kunden vom Lehrgang auszuschließen.

(2) Sollte ein Lehrgang für Kunden unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer anderen, erwachsenen Person mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten oder mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten möglich sein, so ist dieser Nachweis spätestens bei Beginn des Lehrgangs vorzulegen. Sollte der Kunde den Nachweis nicht erbringen können, wird er unmittelbar vom Lehrgang ausgeschlossen.

(3) Im Fall eines Ausschlusses erfolgt keine Rückerstattung des Rechnungsbetrages. Es werden lediglich etwa ersparte Aufwendungen erstattet. Hierüber erhält der Kunde eine Abrechnung per Mail.

 

  1. Stornierung der Teilnahme durch den Kunden, Abbruch der Teilnahme, Übertragung der Teilnahme auf andere Personen

(1) Stornierungen durch den Kunden gelten als Rücktritt des Kunden vom Vertrag und bedürfen der Textform.

(2) Bei Stornierungen gelten die folgenden Stornierungskosten:

  • Bis 6 Wochen vor dem Lehrgang: 25 % des Rechnungsbetrages;
  • Bis 3 Wochen vor dem Lehrgang: 50 % des Rechnungsbetrages;
  • Bis weniger als 3 Wochen vor dem Lehrgang: 100 % des Rechnungsbetrages.
  • Sollte der Kunde krankheitsbedingt nicht am Lehrgang teilnehmen können und legt er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, die für den Tag des Kursbeginns eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, wird eine Stornierungsgebühr sowie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20% des Rechnungsbetrages einbehalten.

(3) Für den Nachweis der Einhaltung der Frist des jeweiligen Stornierungszeitraums gemäß V. (1) und V. (2) kommt es auf den Zugang der Erklärung bei OF an.

(4) Stornierungskosten fallen dann nicht an, wenn die Teilnahme gemäß Absatz 6 auf eine andere Person übertragen worden ist.

(5) Lehrgänge, die durch den Kunden verbindlich gebucht wurden, sind frei übertragbar und können auch von anderen Personen wahrgenommen werden, sofern diese ihrerseits die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

(6) Bei Übertragung der Teilnahme an einem Lehrgang übernimmt die Person, die statt des ursprünglichen Kunden am Lehrgang teilnimmt, alle Rechte und Pflichten des ursprünglichen Kunden und ist an diese AGB gebunden. OF ist aus wichtigem Grund berechtigt, den Ersatzteilnehmer von der Teilnahme am Lehrgang auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn der Kunde die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt. Bei Ausschluss vom Lehrgang aus wichtigem Grund werden gegebenenfalls ersparte Aufwendungen erstattet.

(7) Der Kunde erhält bei Abbruch des Lehrgangs durch ihn oder bei vorzeitigem Verlassen des Lehrgangs durch ihn keine Rückzahlung des Rechnungsbetrages.

 

  1. Annullierung des Lehrgangs durch OF, Umbuchung

(1) Eine Annullierung des Lehrgangs durch OF ist aus technischen und organisatorischen Gründen wie insbesondere des Ausfalls des den Lehrgang durchführenden Mitarbeiters von OF oder bei Nichterreichen der in der Lehrgangsbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl möglich. Die Annullierung gilt als Rücktritt vom Vertrag.

(2) Wird der Lehrgang annulliert, wird der Kunde informiert und hat ein Wahlrecht wie folgt:

– Der Kunde kann den Lehrgang umbuchen. Sollte der Kunde keine Umbuchung wünschen, wird der bezahlte Rechnungsbetrag erstattet.

– Will der Kunde umbuchen, erhält er die Möglichkeit der Umbuchung auf einen anderen/späteren Lehrgang, sofern eine solcher angeboten wird und der Kunde die Teilnahmevoraussetzungen für diesen Lehrgang erfüllt. Sollte der Preis des neuen Lehrgangs niedriger sein als der Preis des ursprünglich gebuchten Lehrgangs, erhält der Kunde eine Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrages. Sollte der Preis des Lehrgangs höher sein als der Preis des ursprünglich gebuchten Lehrgangs, wird dem Kunden eine Rechnung über diesen Mehrbetrag übermittelt, die er innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen hat.

 

VII. Haftung, Schadensersatz

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von OF, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie ohne Rücksicht auf den Grad des Verschuldens für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.

(2) Sollten wesentliche Vertragspflichten jedoch nur einfach fahrlässig verletzt worden sein, haftet OF nur auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Annullierung des Lehrgangs durch OF nach vorstehender Ziffer VI. ist keine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht

 

VIII. Verpflichtung zur Befolgung von Anweisungen; Kündigung aus wichtigem Grund

Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen der Mitarbeiter von OF, insbesondere auf dem Schießstand und den Anweisungen der Schießstandaufsicht unverzüglich Folge zu leisten. Tut er dies nicht, behält sich OF vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde sicherheitsrelevante Anweisungen eines Mitarbeiters von OF, eines Erfüllungsgehilfen von OF oder der Schießstandaufsicht missachtet oder den Ablauf des Lehrgangs in einem Maße stört, dass es OF nicht zumutbar ist, den Lehrgang mit dem Kunden fortzusetzen. In diesem Fall hat der Kunde den Lehrgangsort unverzüglich zu verlassen. Bei einer Kündigung es Vertrages aus wichtigem Grund erfolgt keine Rückerstattung des Rechnungsbetrages, erstattet werden lediglich gegebenenfalls ersparte Aufwendungen.

 

  1. Widerrufsrecht

Für die verbindliche Buchung eines Lehrgangs besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Der Kunde wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er seine diesbezüglich übermittelte Erklärung nicht widerrufen kann.

 

 

Stand AGB: Mai 2022